Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Nextat Ltd. mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
- Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Nextat Ltd. als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Nextat Ltd. ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Nextat Ltd. in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistung / Mitwirkung des Kunden
- Nextat Ltd. erbringt für Unternehmen und Kaufleute individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings, der Anfragen- und Leadgenerierung.
- Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Nextat Ltd. zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Nextat Ltd., bleibt der Vergütungsanspruch von Nextat Ltd. unberührt und Garantien des Kunden werden hinfällig.
- Der Kunde muss Nextat Ltd. jeweils unverzüglich und für Nextat Ltd. kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Nextat Ltd. im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z. B. gewünschte Texte und Bilddateien.
- Sofern Nextat Ltd. im Rahmen der Kundenbeziehung Domains/Landeseiten/Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains/Landeseiten/Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.
- Nextat Ltd. ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und Nextat Ltd. erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.
- Die bei Nextat Ltd. gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Die Vergütung von Nextat Ltd. enthält kein Budget für die Werbekampagnen. Die Kosten dafür hat der Kunde selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt an die jeweiligen Plattformbetreiber zu entrichten. Dies gilt auch für sämtliche Garantien.
- Konditionen zur Inanspruchnahme der Garantie oder Testzeiträume:
- Die Implementierung eines festgelegten Werbebudgets in der Mindesthöhe ist eine essentielle Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie.
- Offenlegungspflicht: Das Partnerunternehmen verpflichtet sich zur lückenlosen und nachweislichen Offenlegung aller im relevanten Zeitraum verkauften Anlagen bis spätestens zum letzten Kalendertag des Monats. Diese Informationen sind unerlässlich für die Überprüfung und Korrelation der von Nextat Ltd. generierten Leads. Bei Unterlassung, Vorbehalt oder unrichtiger Darstellung behält sich Nextat Ltd. das Recht vor, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
- Kontaktierungsgebot: Alle Leads sind innerhalb von 24 Stunden nach Eingang verpflichtend und dokumentiert telefonisch zu kontaktieren, um die Integrität und Effektivität des Leadgenerierungsprozesses zu gewährleisten.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
- Der Vertragsschluss zwischen Nextat Ltd. und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
- Fernmündlich kommen Verträge zwischen Nextat Ltd. und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
- Die Preise, die von Nextat Ltd. angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Bezahlung der Leistungen von Nextat Ltd. erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Nextat Ltd. ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Nextat Ltd. ist anders lautend. Eine Nextat Ltd. erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
- Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde Nextat Ltd. nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
- Nextat Ltd., 6 Rodou Street St. Omologites, 1086 Nicosia – Cyprus und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Nextat Ltd., Konrad-Adenauer-Allee 7, 86150 Augsburg und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.- Vorname und Name des Kontoinhabers
- Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
- Postleitzahl und Ort
- Kreditinstitut (Name und BIC)
- IBAN
- Ort, Datum
- Unterschrift des Kontoinhabers
- Nextat Ltd., 6 Rodou Street St. Omologites, 1086 Nicosia – Cyprus und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:
- Nextat Ltd. stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
- Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Nextat Ltd. zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
- Nextat Ltd. ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc.) einziehen zu lassen.
§ 5 Kündigung / Laufzeit
- Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 6 Monate.
- Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Der Kunde hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, und nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Hauptvertrag um jeweils 6 Monate.
§ 6 Verzug / Rücktritt
- Fristen für die Leistungserbringung durch Nextat Ltd. beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Nextat Ltd. eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Nextat Ltd. vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Nextat Ltd. vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Nextat Ltd. in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. Nextat Ltd. ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
- Nextat Ltd. wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Nextat Ltd. ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
- Dem Kunden ist bewusst, dass Nextat Ltd. bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Nextat Ltd. innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
- Ist Nextat Ltd. gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Nextat Ltd. unberührt.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Nextat Ltd. überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Nextat Ltd. insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 9 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Nextat Ltd. erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Nextat Ltd. für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
- Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Nextat Ltd. nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
- Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Nextat Ltd. über.
- Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 10 Haftung
- Nextat Ltd. haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nextat Ltd. nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. - In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Nextat Ltd. nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
- Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen/zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Nextat Ltd. nicht.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand sind in München, Deutschland.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
- Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Nextat Ltd. die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
- Der Kunde stellt Nextat Ltd. von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Nextat Ltd. hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Nextat Ltd. maßgebend.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist München.
AGB Stand: 18.06.2024 ©